Nachdem in letzter Zeit Unklarheiten darüber herrschen, ob die Schule Handys und andere digitale Speichermedien einbehalten darf, sei auf Folgendes hingewiesen:
Der Art. 56 Abs. 5 BayEUG lautet:
"Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden."
Die Dauer des Einbehaltens liegt im pädagogischen Ermessen der Lehrkraft, die unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nach den Umständen des Einzelfalls entscheiden wird.
Der räumliche Anwendungsbereich des Verbots ist auf das Schulgebäude und das Schulgelände im Übrigen begrenzt. Die Vorschrift betrifft hingegen nicht schulische Veranstaltungen außerhalb des räumlichen Bereichs der Schule und sonstiger schulischer Anlagen.
Um eine unterrichtsgemäße und pädagogisch sinnvolle Verwendung "neuer Medien" nicht zu beeinträchtigen, beschränkt sich das Nutzungsverbot für die sonstigen digitalen Speichermedien darauf, dass die betreffenden Medien zu anderen als Unterrichtszwecken benutzt werden. Ferner sollen Schülerinnen und Schüler in Ausnahmesituationen nach vorheriger Gestattung durch eine Lehrkraft ihr Mobilfunktelefon im Schulbereich verwenden dürfen, um notwendige Telefonate zu führen (z. B. Information der Erziehungsberechtigten über Änderungen im Unterricht oder sonstigen Tagesablauf).
Das Verbot schließt nicht aus, dass der verantwortungsvolle Umgang mit Mobiltelefonen und digitalen Speichermedien im Unterricht thematisiert und pädagogisch aufbereitet wird. Vielmehr greifen Verbot und flankierende pädagogische Maßnahmen sinnvoll ineinander und unterstützen sich gegenseitig.
Das Schulforum unserer Schule hat für das Schuljahr 2018/19 beschlossen, dass die Schülerinnen und Schüler vor 8:00 Uhr und nach 13:05 Uhr ihre Handys außerhalb des Schulgebäudes und außerhalb der Pausenhöfe einschalten dürfen. Dies erleichtert die Erreichbarkeit für die Eltern.