Unsere Beratungslehrkräfte

Manuela Fornoff

Telefon:   09401/527670

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Telefonzeiten und persönliche Sprechzeiten: Mittwoch nach Vereinbarung

Sollten Sie einen Termin vereinbaren wollen, wenden Sie sich bitte direkt über die oben genannte E-Mail-Adresse an mich.


Allgemeine Aufgabenbereiche der Beratungslehrkräfte

Im Rahmen der Schulberatung wird das konkrete Anliegen der ratsuchenden Person herausgearbeitet und die Problemlage erörtert. Im Anschluss daran werden mögliche Lösungswege erarbeitet, wobei die letztendliche Entscheidung bei der ratsuchenden Person liegt. Die Schulberatung in Bayern dient dem schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag.

Das Beratungsangebot der Beratungslehrkraft gilt für Schülerinnen und Schüler, ihre Erziehungsberechtigten oder deren Stellvertreter. Es gilt aber auch für Lehrkräfte und Mitglieder der Schulleitung. Die Beratung geschieht gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten, z. B. Schulberatungsstelle, Schulpsychologin oder Schulpsychologe, Mobiler Sonderpädagogischer Dienst, Jugendsozialarbeit an Schulen und weiteren externen Ansprechpersonen.

Erste Ansprechperson bei anstehenden Problemen ist jede Lehrkraft, die Klassenleitung, die Schulleitung oder für weitergehende Beratung die Beratungslehrkraft oder die Schulpsychologin/der Schulpsychologe.

Beratungslehrkräfte in Bayern haben eine Doppelqualifikation als Beratungslehrkraft und Lehrkraft. In ihrer Rolle als Lehrkraft haben sie einen guten Einblick in Schule, sind jedoch durch ihre Ausbildung als Beratungslehrkraft in der Lage mit ratsuchenden Personen lösungsorientiert zu arbeiten und sie bei der Umsetzung der für die passenden Lösungen zu begleiten.

Beratungslehrkräfte arbeiten mit allen Mitgliedern der Schulfamilie zusammen. Dabei stützen sie sich auf pädagogische Grundlagen und Methoden und auf schulrechtliche Rahmenbedingungen. In ihren Arbeitsbereich gehören Beratungen zur Schullaufbahn, und, je nach Zusatzqualifikation, z. B. präventive und interventive Maßnahmen in einzelnen Klassen, Beratung und Fortbildung von Lehrkräften und Leitung von Fallberatungsgruppen.

Beratungslehrkräfte unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, außer die ratsuchende Person entbindet die Beratungslehrkraft von der Schweigepflicht.


Meine speziellen Aufgabenbereiche an der Realschule Obertraubling

 

Mein Beratungsangebot beinhaltet:

·         Bewältigung von Schulproblemen

·         Lern- und Leistungsschwierigkeiten

·         Verhaltensauffälligkeiten

·         Krisen

·         Schulische Konflikte

·         Präventive Maßnahmen

·         Interventionsmaßnahmen

·         Vermutungen in Richtung Mobbing

·         Verhängung schwerwiegender Ordnungsmaßnahmen

·         Disziplinprobleme

·         Beratung der Erziehungsberechtigten

·         Schwierige schullaufbahnrelevante Entscheidungen

·         Wahl des Profilfachs

·         Beratung zum Übertritt